Lehrer, Schüler und Schulbedienstete, die an ansteckenden Krankheiten wie z. B. Borkenflechte, Keuchhusten, Masern, Röteln, Ringelröteln oder Scharlach erkrankt oder dessen verdächtig oder die verlaust sind, dürfen die dem Schulbetrieb dienenden Räume nicht betreten, Einrichtungen der Schule nicht benutzen und an Veranstaltungen der Schule nicht teilnehmen, bis nach dem Urteil des behandelnden Arztes oder des Gesundheitsamtes eine Weiterverbreitung der Krankheit oder der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten ist.
Erkrankungsfälle müssen umgehend dem Sekretariat gemeldet werden. Die Meldungen werden diskret behandelt.