Die Essensversorgung wird auf Guthaben-Basis durchgeführt, daher müssen Sie rechtzeitig für eine ausreichende Deckung Ihres MensaMax-Kontos sorgen. Als Zahlungsmöglichkeit stehen Ihnen das Lastschriftverfahren, die Überweisung und Bareinzahlung am Geldaufwerter (steht in der Mensa und kann unter Berücksichtigung der Handyordnung zum Einzahlen genutzt werden) zur Verfügung.
Unbedingt beachten: Einzahlungen nach 11:40 Uhr stehen erst am nächsten Tag zur Verfügung!!
SEPA-Lastschrift (Einzugsermächtigung)
Um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, wollen wir das Lastschriftverfahren verwenden. Daher bitten wir Sie, in MensaMax unter Meine Daten >> Kontodaten zunächst Ihre Kontoverbindungsdaten vollständig einzutragen und anschließend unter Meine Daten >> Lastschrifteinstellungen dem SEPA-Lastschrift-Mandat zuzustimmen.
Die Lastschriften werden immer zum 01. des laufenden Monats ausgeführt.
Sollten sie das Mensa Konto im laufenden Monat anmelden, beachten sie bitte, dass der Einzug immer erst zum 1. des folgenden Monats erfolgt, ggf. müssen sie bis dahin einmal Geld überweisen oder am Geldaufwerter bar einzahlen.
Die erste Lastschrift wird daher am 01. September Ihrem Konto belastet. Aus technischen Gründen muss das Mandat daher spätestens am 23 . August erteilt sein.
Anmeldungen zum SEPA-Verfahren sind immer nur zum 1. des folgenden Monats möglich und sollten spätestens bis zum 25. des Vormonats erfolgen.
Unter Meine Daten >> Finanzeinstellungen können Sie jedoch den Sollkontostand, der mit der Abbuchung erreicht werden soll, frei selbst verändern.
Über die Höhe des genauen abzubuchenden Betrages werden wir Sie künftig vorab per E-Mail informieren, sofern Sie uns Ihre E-Mail-Adresse unter Meine Daten >> E-Mail angegeben haben.
Ein Restguthaben am Ende der Vertragslaufzeit wird natürlich von uns wieder zurücküberwiesen.
Bitte beachten Sie jedoch, dass nicht eingelöste Lastschriften automatisch zu einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 8 Euro führen. Bitte sorgen Sie daher für ausreichend Deckung zum Abbuchungstag auf Ihrem Girokonto.
Die erteilte Lastschrift können Sie jederzeit in MensaMax widerrufen. Selbstverständlich können Sie auch zwischen den jeweiligen Monatsersten zusätzlich Geld auf unser Konto (siehe unten) überweisen, z.B. wenn Sie in diesem Monat ausnahmsweise mehr Essen sollten, als ursprünglich geplant und das Guthaben sonst nicht ausreichen sollte.
b) Überweisung
Sollten Sie die Überweisung als Zahlungsmethode wählen, empfehlen wir Ihnen, beim ersten Mal einen entsprechend hohen Betrag zu überweisen, damit für genügend Deckung gesorgt ist, denn eine Bestellung und Essensabholung ist nur bei ausreichendem Guthaben möglich.
Bitte bedenken sie bei der Überweisung, dass es manchmal 3 – 5 Tage dauern kann, bis das überwiesene Geld auf dem Mensa Konto gutgeschrieben wird.
Unsere Bankdaten lauten:
Empfänger: Curom Dienstleistungs GmbH, THK Konto: IBAN: DE62 2806 6103 0019 9400 03 Bank: Volksbank Visbek Verwendungszweck: Hier muss der Loginname eingetragen werden!
Bitte beachten Sie, dass Sie als Verwendungszweck bitte Ihren Login-Namen verwenden, der Ihnen mit den Zugangsdaten zugesendet wird (der Login-Name besteht aus 4 Buchstaben und 4 Zahlen), da sonst die automatische Zuordnung der Zahlung zu Ihrem Mensakonto scheitert.
Wichtig: Die Essensversorgung wird auf Guthaben-Basis durchgeführt, daher müssen Sie im Vorhinein für eine ausreichende Deckung Ihres MensaMax-Kontos sorgen. Sprich, ohne Guthaben kein Essen.
Erinnerung bei geringem Guthaben
Wenn Sie sich in MensaMax einloggen, werden Sie informiert, wenn Ihr Kontostand unter den Schwellenwert von 5,00 Euro sinkt, damit Sie rechtzeitig Geld auf das Mensa-Konto überweisen können. Diesen Wert können Sie in der Höhe selbstverständlich frei verändern. Wenn Sie darüber auch per Mail informiert werden wollen, sollten Sie Ihre E-Mail-Adresse unter MEINE DATEN angeben.
Finanzielle Förderung
Wir weisen Sie darauf hin, dass der Bund im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets bedürftige Kinder bei der Wahrnehmung des Mittagessens an Ganztagsschulen unterstützt. Anspruch auf einen Zuschuss aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen.
Die Antragsvordrucke „Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe für die Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen“ erhalten Sie beim Jobcenter, der zuständigen Gemeinde oder beim Landkreis.
Die Kosten für den Chip müssen Sie jedoch selbst zahlen. Bitte beachten Sie weiterhin, dass die am Kiosk getätigten Einkäufe nicht unter das BuT fallen.
Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig, mindestens 3-4 Wochen vor Ablauf der Kostenübernahme, um Verlängerung, sonst müssen Sie wieder den vollen Preis bezahlen.
Ein Förderantrag hat hinsichtlich Ihrer Zahlungspflicht keine aufschiebende Wirkung, d.h. auch wenn Sie einen Antrag gestellt haben, müssen Sie zunächst die vollen Kosten bezahlen. Nur wer einen aktuellen Bescheid bzw. die Bildungskarte im Sekretariat vorgelegt hat, kann nach dem BuT abgerechnet werden und damit ein kostenfreies Mittagessen erhalten.