Regelung für plötzlichen Schulausfall

Liebe Schulgemeinschaft,

bei plötzlichem Schulausfall aufgrund ungewöhnlicher äußerer Bedingungen gelten folgende Regelungen:

  • Es wird eine Notbetreuung gewährleistet.
  • Am 1. Tag des Schulausfalls findet kein Online-Unterricht statt.
  • Bei Unterrichtsausfall von 2 oder mehr Tagen wird am 2. Tag in den Online-Unterricht gewechselt.
  • Der online Unterricht findet dann nach Plan statt.
  • Aufgaben werden über IServ gestellt und möglichst in einer Videokonferenz erläutert und/ oder besprochen.

Diese Regelung wurde gemeinsam mit dem ULF vereinbart und gilt auch dort.