Liebe Schulgemeinschaft,
bei plötzlichem Schulausfall aufgrund ungewöhnlicher äußerer Bedingungen gelten folgende Regelungen:
- Es wird eine Notbetreuung gewährleistet.
- Am 1. Tag des Schulausfalls findet kein Online-Unterricht statt.
- Bei Unterrichtsausfall von 2 oder mehr Tagen wird am 2. Tag in den Online-Unterricht gewechselt.
- Der online Unterricht findet dann nach Plan statt.
- Aufgaben werden über IServ gestellt und möglichst in einer Videokonferenz erläutert und/ oder besprochen.
Diese Regelung wurde gemeinsam mit dem ULF vereinbart und gilt auch dort.