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Sekundarstufe I

Schuleigenes Curriculum

Der Französischunterricht der Klassen 6 - 11 richtet sich am Kerncurriculum aus. Als Arbeitsgrundlage dient im Jahrgang 6 das eingeführte Lehrwerk „A plus“ (Cornelsen), in den Jahrgängen 5 – 10 das eingeführte Lehrwerk „Découvertes“ (Klett). Die interkulturelle kommunikative Kompetenz ist das übergeordnete Ziel des Unterrichts, das auf der Basis kommunikativer Kompetenzen erreicht wird:

Zu den kommunikativen Kompetenzen gehören:

  • Hör- und Hör-/Sehverstehen

  • Leseverstehen

  • Sprechen

  • Schreiben

  • Sprachmittlung

Zur Berücksichtigung pandemiebedingter Lernrückstände und Sicherstellung zentraler Basiskompetenzen wird das Schulcurriculum Französisch der Sekundarstufe I entsprechend den „Hinweisen zum langfristigen Umgang mit pandemiebedingten Lernrückständen“ (https://cuvo.nibis.de/cuvo.php) zum Kerncurriculum für das Gymnasium angepasst. Dies gilt für die Jahrgänge 7 – 10 mindestens bis zum Schuljahr 2023/24.

(Änderungen sind gelb markiert).

Der erwartete Grad der Komplexität und Differenziertheit der kommunikativen Kompetenzen und der Verfügbarkeit sprachlicher Mittel wird für die jeweiligen Jahrgänge angemessen reduziert.

Ein besonderer Schwerpunkt des Französischunterrichts liegt auf den Kompetenzen Sprechen und Hörverstehen/Hörsehverstehen.

Weitere Anpassungen insbesondere zur Grammatik finden sich bei den einzelnen Jahrgängen.

 

Leistungsmessung

1. Klassenarbeiten

Die funktionalen kommunikativen Kompetenzen werden im Laufe des Schuljahres in den Jahrgängen 6 bis 9 in vier Klassenarbeiten überprüft. In den Jahrgängen 7 und 9 wird jeweils eine Klassenarbeit durch eine Sprechprüfung ersetzt. In Jahrgang 10 und 11 werden jeweils drei Klassenarbeiten geschrieben. Die Teilkompetenzen werden über das Schuljahr verteilt und in jeder Klassenarbeit werden mindestens zwei unterschiedliche Kompetenzen überprüft. Insgesamt werden Inhalt und Sprache als kommunikative Gesamtleistung bewertet.

Die Überprüfung der Teilkompetenz Sprachmittlung entfällt in den Jahrgängen 6 – 8.

In Jahrgang 9 – 10 wird die Kompetenz Sprachmittlung in bekannten Themenbereichen überprüft.

 

2. Weitere Leistungen

Zu den weiteren Leistungen gehören

a) schriftliche Kurztests (Überprüfung von Lexik und Grammatik) und

b) die Mitarbeit im Unterricht, z. B. :

  • Redebeiträge im Unterrichtsgespräch

  • Vortragen von Hausaufgaben oder von Ergebnissen aus dem Unterricht

  • Anwenden und Ausführen fachspezifischer Methoden und Arbeitsweisen

  • sinngestaltendes Vorlesen

Die Bewertung der Gesamtleistung setzt sich zu 40 % aus den Leistungen in Klassenarbeiten (ersatzweise in der Sprechprüfung) und zu 60% aus den weiteren Leistungen zusammen (davon 20 % Kurztests, 40% Mitarbeit).