Sozialverhalten


Sozialverhalten A


Der Schüler.....


verdient besondere Anerkennung“


  • erledigt freiwillige Dienste in der Klasse sorgfältig (Klassenbuch, Klassenkasse, Materialien holen und wegbringen, aufräumen),
  • hilft bei Konfliktlösungen,
  • setzt sich für schwächere Schüler ein,
  • achtet auf Fairness und fördert sie angemessen,
  • fördert das Gemeinschaftsleben durch Vorschläge und Aktivitäten.

Sozialverhalten B


Der Schüler.....


erfüllt die Erwartungen in vollem Umfang“


  • kommt pünktlich zum Unterricht,
  • respektiert Lehrkräfte und Mitschüler,
  • löst Konflikte gewaltfrei,
  • versucht zu helfen,
  • stellt andere nicht bloß,
  • sieht sich als Teil der Gemeinschaft und versucht sich einzubringen,
  • akzeptiert Mehrheitsentscheidungen,
  • erledigt Gemeinschaftsdienste,
  • hört Mitschülern zu und lässt sie ausreden.

Sozialverhalten C


Der Schüler....


erfüllt die Erwartungen“


  • kommt meistens pünktlich zum Unterricht,
  • respektiert Lehrkräfte und Mitschüler,
  • beschädigt nichts absichtlich,
  • akzeptiert die Klassengemeinschaft,
  • gesteht Fehlverhalten ein,
  • toleriert seine Mitschüler.

Sozialverhalten D


Der Schüler.....


erfüllt die Erwartungen mit Einschränkungen“


  • kommt oft unpünktlich,
  • beschädigt Dinge,
  • gesteht Fehlverhalten erst nach intensivem Nachfragen ein,
  • löst Konflikte manchmal mit Gewalt,
  • verhält sich unfreundlich gegenüber Mitschülern und Lehrern,
  • interessiert sich nur für eigene Belange,
  • hilft nur nach Aufforderung,
  • lässt Mitschüler nicht ausreden und redet dazwischen,
  • erledigt Dienste nicht sorgfältig,
  • macht sich über Schwächen anderer lustig,
  • blockiert Mehrheitsentscheidungen, akzeptiert sie nicht,
  • akzeptiert die Konsequenzen seines Fehlverhaltens nicht.

Sozialverhalten E


Der Schüler.....


erfüllt nicht die Erwartungen“


  • kommt sehr oft unpünktlich,
  • schwänzt,
  • prügelt,
  • gesteht Fehlverhalten nicht ein,
  • verhält sich rücksichtslos gegenüber Mitschülern,
  • verhält sich respektlos gegenüber Lehrkräften,
  • stört den Unterricht permanent,
  • hat eine Ordnungsmaßnahme nach § 61 NSchG erhalten.