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Beschwerderegelung

  1. Konflikte zwischen Lehrern und Schülern sollen zunächst durch Gespräche zwischen den Betroffenen geklärt werden. Beiden Seiten ist es erlaubt, einen Berater in die Gespräche einzubeziehen.
  2. Ist eine Lösung nicht möglich oder sieht sich der Schüler außer Stande, mit dem Lehrer direkt zu sprechen, wendet er sich an den Klassenlehrer, einen Lehrer seines Vertrauens oder an einen Beratungslehrer. Der Lehrer kann ebenfalls einen Kollegen oder ein Mitglied des Personalrats hinzuziehen.
  3. Über den Vorfall ist in diesem Fall der Jahrgangskoordinator zu informieren, der sich seinerseits in die Klärung einschalten kann.
  4. In schwierigen Fällen ist es sinnvoll, einen Mediator um die Moderation des Gesprächs zu bitten.
  5. Sollte auch auf dieser Ebene keine Lösung gefunden werden, ist die Schulleiterin zu informieren, die ihrerseits weitere Berater (Mitschüler / SV / Elternvertreter / Mitglieder der Schulleitung oder des Kollegiums) ansprechen kann.
  6. Alle Gespräche sind mit dem Ziel zu führen, dass eine einvernehmliche Lösung gefunden wird, mit der beide Seiten leben können.
  7. Die Gespräche sollen ohne Druck und auf Augenhöhe geführt werden.
  8. Dem Beschwerde führenden Schüler dürfen keine schulischen Nachteile aus der Beschwerde entstehen.