Das CAG versteht sich als Gemeinschaft aller am Schulleben Beteiligten, der Schülerinnen und Schüler, der Lehrerinnen und Lehrer, der Eltern und aller anderen Mitwirkenden (siehe Leitbild).

Um unseren Kindern in ihrer Schulzeit effektiv zur Seite stehen zu können, engagieren wir Eltern uns am CAG unter anderem auf folgende Weise:

NSchG §88 Allgemeines

(1) Die Erziehungsberechtigten wirken in der Schule mit durch:

  1. Klassenelternschaften
  2. den Schulelternrat
  3. Vertreterinnen und Vertreter im Schulvorstand, in Konferenzen und Ausschüssen.

In der Regel alle zwei Jahre wird in der Klasse durch die Erziehungsberechtigten dieser Klasse ein Klassenelternrat gewählt. Diese drei Personen sind Ihr erster Ansprechpartner, wenn es um Fragen, Anregungen oder auch Konflikte innerhalb der Klassengemeinschaft oder zwischen einzelnen Schülern oder der Klasse und einem Lehrer der Lehrerschaft geht.

Die ersten beiden Vertreter des Klassenelternrates sind automatisch Mitglieder des Schulelternrates. Aus diesem Kreise wird ein Vorstand gewählt, der mindestens zweimal im Jahr zu einer Sitzung einlädt. Auf dieser Sitzung, an der auch die Schulleitung teilnehmen kann, wird über Ereignisse und Entwicklungen, aber auch über Pläne die unsere Schule betreffen, informiert. Hier gibt es die Möglichkeit, dezidierte Fragen zu stellen und Anregungen aus der Elternschaft vorzubringen und gemeinsam Lösungen zu erarbeiten.