Geschäftsordnung des Schulvorstandes

a)     Der Schulvorstand wird vom Schulleiter/ der Schulleiterin unter Angabe einer Tagesordnung einberufen.

b)    Der Schulleiter/ die Schulleiterin muss eine Sitzung des Schulvorstandes einberufen, wenn ein Viertel der Mitglieder es verlangen.

c)     Der Schulvorstand tagt in der Regel viermal  im Schuljahr. Er ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gewählten Mitglieder anwesend ist.

d)    Der Schulvorstand tagt grundsätzlich nichtöffentlich. Er entscheidet mit einfacher Mehrheit, ob Sitzungen öffentlich oder teilweise öffentlich stattfinden.

e)     Der Schulvorstand kann weitere Personen als beratende Mitglieder berufen (z. B. den Personalratsvorsitzenden oder die Gleichstellungsbeauftragte, sofern deren Aufgabenbereiche berührt sind).

f)      Die Mitglieder des Schulvorstandes wahren die Vertraulichkeit über alle Informationen, soweit sie nicht ausdrücklich zur Veröffentlichung bestimmt sind.

 

Beschluss vom 1. 10. 2013