Schulvorstandswahlen

Zu Beginn dieses Schuljahres steht die Wahl eines neuen Schulvorstandes für die kommenden zwei Jahre an. Ziel der Arbeit ist es, gemeinsam mit der Schulleiterin und Vertreterinnen und Vertretern der Lehrkräfte die Qualitätsentwicklung der Schule zu gestalten. Hierzu gehören z. B. Entscheidungen über die Stundentafel oder das Votum für Kandidaten, die sich auf eine Koordinatorenstelle bewerben. Dem Schulvorstand kommt daher eine große Bedeutung im Schulleben zu. Er tagt im Schnitt zwei Mal pro Halbjahr.

Mitglieder des Schulvorstandes sind die Schulleiterin sowie sieben weitere Lehrkräfte, vier Elternvertreter und vier Schülervertreter. Jedes Mitglied des Schulvorstands hat einen Vertreter/ eine Vertreterin, der/ die im Falle einer Verhinderung einspringt. Kandidieren können alle Eltern, die ein Kind im Alter bis zu 18 Jahren an unserer Schule haben, und alle Schülerinnen und Schüler, die unsere Schule besuchen, unabhängig davon, ob sie in einem Gremium der Schule wie z. B. dem Schulelternrat oder der SV sind.

Die Wahl der Elternvertreter findet auf der ersten Schulelternratssitzung statt, die der Schülervertreter auf der nächsten Schülerratssitzung. Wer kandidieren und diese wichtige Aufgabe übernehmen oder einen Kandidaten vorschlagen möchte, melde sich bitte per E-Mail oder telefonisch im Sekretariat bei Frau Schade.

Weitere Informationen findet man u.a. unter §38a und b des Niedersächsischen Schulgesetzes oder der Homepage des Kultusministeriums. Bei Fragen stehe auch ich jederzeit zur Verfügung.