Im Folgenden sind Tätigkeiten und ihre Entlastungsmöglichkeiten aufgelistet. Dabei sind die fett gedruckten Entlastungen konkret im Teilzeiterlass festgelegt. Die anderen Entlastungsmöglichkeiten sind schulinterne Regelungen zur Umsetzung der Gesetzesvorgaben.
Die Entlastungsmöglichkeiten richten sich nach dem Umfang der Reduzierung (Stundenzahl) und gelten nur für Reduzierungen aus familiären Gründen (Kinderbetreuung bis 18 Jahre/ Pflege von Angehörigen mit Attest des Arztes). Ansprechpartnerin bei Fragen ist die Schulleiterin.
Tätigkeiten und ihre Entlastungen:
Unterricht
Freier Tag:
Ab einer Reduzierung auf 16 Stunden wird ein freier Tag garantiert (TzE 2.1.4) / mit einem weiteren Tag kann nicht fest gerechnet werden
Stundenplan
Bei der Verteilung der Unterrichtsstunden wird auf die familiären Verhältnisse Rücksicht genommen, vor allem ein später Beginn oder ein frühes Ende ist bei Kindern unter 12 Jahren zu ermöglichen (TzE 2.1.5)
Einsatz Vor-und Nachmittag
Ein Einsatz nur am Vor- oder Nachmittag, es sei denn, es erfolgt eine andere Absprache
Klassenleitung/ Tutorium
Einsatz nach Bedarf der Schule ggf. nötig
Einsatz in der Oberstufe
Einsatz nach Bedarf, Einsätze in der 12 und 13 sollen vermieden werden
Vertretungen
Reduzierte Anzahl im Vergleich zu Vollzeitkräften (TzE 2.4)
Aufsichten
Reduzierte Anzahl im Vergleich zu Vollzeitkräften (TzE 2.4)
Betriebspraktika
Reduzierter Einsatz kann geprüft werden
Außerunterrichtliche Tätigkeiten
Schulfahrten
Kein jährlicher Einsatz, es sei denn, eine andere Absprache erfolgt (TzE 2.4)
Tag der offenen Tür/ Infotag
Einsatz anteilig gekürzt möglich (z.B. halber Tag) (TzE 2.4)
Projektwoche
Einsatz anteilig gekürzt möglich (z.B. Teilen der Zeit mit anderer Teilzeitkraft) (TzE 2.4)
SCHILF
Einsatz anteilig gekürzt möglich (TzE 2.4)
Elternsprechtag
Reduzierung bis 13 Stunden: 1 Tag in der Kernzeit, weitere Beratung telefonisch nach Absprach
Reduzierung 13-17 Stunden: 1 Tag voll (oder 2x1,5 Stunden), Kernzeit bei geringer Terminanfrage; ggf. weitere Beratung telefonisch
Ab 18 Stunden: 2 Tage voll, Kernzeit bei geringer Terminanfrage
Ausschlaggebend ist die angegebene Zahl der Reduzierung, nicht die aktuelle Zahl der Unterrichtsstunden (z.B. Reduktion auf 16 Stunden relevant, nicht 1. Hbj 14 Std./2. Hbj 18 Std.)
Konferenzen/ Dienstbesprechungen
Informierende DBs
Digitale Teilnahme (Videokonferenz) für Teilzeit- und Vollzeitkräfte
DBs mit Diskussionsbedarf
Digitale Teilnahme (Videokonferenz) für Teilzeitkräfte
Für alle Lehrkräfte gilt, dass die technischen Voraussetzungen zur Teilnahme an einer Videokonferenz vorhanden sein müssen (z.B. kein ständiges „Herausfliegen“ aus der Konferenz)
Pädagogische Konferenzen, Gesamt-, Fach- und Zeugnis-Konferenzen
Für Konferenzen besteht Teilnahmepflicht, weil hier Entscheidungen getroffen werden, die rechtliche Gültigkeit haben. Nur in begründeten Ausnahmen darf per Videokonferenz teilgenommen werden (das Angebot einer Hybridveranstaltung gilt in Ausnahmefällen und nur für Lehrkräfte, nicht für Eltern und SchülerInnen)
„Konferenztag“
Zur besseren Planbarkeit der Betreuung von Kindern bei Konferenzen soll zu Beginn des Schuljahres für Pädagogische Konferenzen und Gesamtkonferenzen ein fester „Konferenztag“ eingerichtet werden (z.B. Dienstag oder Mittwoch). Aufgrund der hohen Anzahl von Fächern sind die Fachkonferenzen davon ausgenommen. Auch die Zeugniskonferenzen müssen auf zwei Tage (in der Regel Dienstag und Mittwoch) verteilt werden.
Es besteht die Pflicht, die Protokolle sorgfältig zu lesen und sich über die besprochenen Sachverhalte zu informieren, wenn eine Teilnahme z.B. aus Krankheitsgründen nicht möglich war.