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Schranke regelt die Zufahrt zur Schule

Wichtiger Hinweis: Ab dem 26.6. regelt eine Schranke die Zufahrt zur Schule. Nur die Lehrkräfte, die einen Schlüssel haben, können die Auffahrt nutzen. Externe mit einem besonderen Grund (z. B. Taxidienste) können über die Sprechanlage um die Öffnung bitten. Ein Befahren durch die Eltern ist nicht mehr möglich. So kann die Auffahrt als Pausengelände genutzt werden. Schülerinnen und Schülern stehen die Parkplätze bei den Containern zur Verfügung.

Die Eltern werden gebeten, gegebenenfalls den Eisenbahnweg zu nutzen, um ihre Kinder abzusetzen. So können Staus auf der Bahnhofstraße verhindert werden.